Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung von aktuellen gesundheitlichen Problemen ist eine ärztliche Zuweisung notwendig. Lassen Sie sich bitte von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Physiotherapie (vormals Einzelheilgymnastik) ausstellen.
Für präventive Maßnahmen ist keine Verordnung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass präventive Therapie nur möglich ist, wenn Sie aktuell keine gesundheitlichen Defizite haben.
Bewilligung
Wenn Sie über eine Verordnung zur Physiotherapie verfügen, können Sie Teile der Therapiekosten mit der Krankenkasse rückverrechnen. Bitte holen Sie unbedingt vor Therapiebeginn bereits eine Bewilligung für diese Rückverrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Hausbesuche
Betreuung an Ihrem Wohnsitz ist nach Maßgabe der terminlichen Gegebenheiten möglich. Sollten Sie einen Hausbesuch mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnen wollen, lassen Sie diesen bitte unbedingt von Ihrem Arzt verordnen.
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